Hausordnung (17.01.2024)

A wie Anmelden, Abmelden und Ummelden:                              

Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Anmeldung über die Stadtverwaltung Groitzsch. Abmeldungen oder Veränderungen in den Betreuungszeiten sowie der persönlichen Verhältnisse bedürfen ebenfalls der Schriftform und sind bei der Hortleitung vorzunehmen. Die Beendigung des Besuches einer Kindertageseinrichtung ist durch die Personensorgeberechtigten jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen anzuzeigen.

B wie Badeerlaubnis:                       

Wir baden grundsätzlich nicht an Badestellen ohne Schwimmmeister! Die Schwimmstufe muss in Kopie dem Hort vorliegen. In Pegau gilt für alle Kinder: Nichtschwimmer bleiben im Nichtschwimmer-Becken und „Seepferdchen“ und Schwimmer ab Stufe „Bronze“ bleiben im Halbschwimmer-Becken. Im Azur dürfen nur Kinder mit Schwimmstufe baden.

B wie Buskinder:                              

…werden an Schultagen morgens ab 7:00 Uhr vom Bus abgeholt. Nachmittags werden sie zu ihren individuellen Abfahrtszeiten zur Bushaltestelle Südstraße geschickt. Falls uns ein Schülerlotse zur Verfügung steht, begleitet er die Kinder ca. 14:15 Uhr und 15:15 Uhr in den Schulhof der Grundschule und schickt sie von dort zu den Bussteigen, wenn die Busse einfahren.

D wie Dokumentation und Datenschutz:

Über die gesamte Hortzeit hinweg wird ein Beobachtungshefter im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes angelegt. Das kann in schriftlicher Form und als Foto- oder Videodokumentation erfolgen. Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, Einblick in diese Unterlagen zu nehmen. Die Inhalte zum Datenschutz und die Einverständniserklärung finden Sie im Betreuungsvertrag.

F wie Ferien:

Es gibt zur Planung eine Ferienzeitung mit Anmeldezettel (bitte Abgabetermin beachten). Dies ist wichtig um die Betreuung abzusichern und ein abwechslungsreiches Ferienprogramm zu gestalten. Wir sammeln für Eintritte und Veranstaltungen eine Gebühr ein. Dabei handelt es sich immer um eine Wochenpauschale, die auch bei nur eintägiger Anwesenheit gilt. Nach den Ferien wird das nichtverbrauchte Geld pauschal zurückerstattet.

G wie „gemeinsame Hortveranstaltungen“:

Bei allgemeinen Hortveranstaltungen aller Gruppen „außer Haus“ sowie auch in den Ferien sind die Erzieher nicht für das Absichern individueller Termine (Englisch, Musikunterricht, Nachhilfe usw.) verantwortlich.

H wie Hausaufgaben:

...werden von den Erziehern pädagogisch betreut. Jedes Kind hat die Möglichkeit, seine Aufgaben in einer ruhigen Atmosphäre innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu erledigen und auch Hilfestellungen bei Lernschwierigkeiten zu bekommen. Die Kontrolle erfolgt auf Vollständigkeit und Sauberkeit. Wir bitten Sie auch, die Hausaufgabenzeit nicht zu stören.

J wie „jede Menge Fundsachen“:                           

Bitte kennzeichnen Sie Kleidung und persönliche Gegenstände wie Trinkflaschen, Brotbüchsen etc. mit dem Namen. Fundsachen werden über einen gewissen Zeitrahmen im Abstellraum deponiert. Für den Verlust oder den Schaden an der Garderobe und mitgebrachten Spiel- und Schulsachen kann keine Haftung übernommen werden. Das Hortkind bzw. die Sorgeberechtigten haften für Schäden, die vorsätzlich verursacht werden.

K wie Krankheiten:                       

Kranke Kinder fühlen sich zu Hause am wohlsten. Auch bei Läusen dürfen die Kinder nicht in die Schule/den Hort. Über Besonderheiten, Krankheiten oder Allergien ihres Kindes sollten wir Bescheid wissen. Es ist uns nicht gestattet, Medikamente in der Einrichtung zu verabreichen. Ausnahmefälle müssen mit der Leiterin abgesprochen sein und bedürfen einer schriftlichen Verordnung durch den Arzt des Kindes. Übertragbare Krankheiten sind dem Hort zu melden. Bei Neu- und Wiederaufnahme von Kindern mit solchen Krankheiten ist die Regelsperrzeit laut Infektionsschutzgesetz einzuhalten und ggf. eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen.

N wie „Nach-Hause-Gehen“:

Bitte verabschieden Sie sich beim Kinderabholen immer persönlich bei einem Erzieher! Telefonische Ab- oder Ummeldung dürfen wir nicht akzeptieren, sondern nur unterschriebene schriftliche Mitteilungen auf einem Blatt. Die Aufsichtspflicht des Hortes erlischt, sobald das Kind an die Eltern übergeben wurde oder die Räumlichkeiten selbst verlässt.

Beim alleinigen Nachhauseweg bestätigen die Eltern vorab schriftlich, dass ihr Kind den Weg nach Hause allein gehen darf.

O wie Offen:

Unser Hort hat eine Regelöffnungszeit von 6:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Der Frühdienst bis zum jeweiligen Unterrichtsbeginn und der Spätdienst bis 16:30 Uhr finden im Hortgebäude statt.
Sollten Sie darüber hinaus gehende Betreuungszeiten benötigen, so sind diese gesondert zu beantragen. Verbleibt ein Kind über diese Regelöffnungszeit hinaus im Hort, muss dafür ein zusätzlicher Betrag entsprechend der Satzung der Stadt Groitzsch entrichtet werden (pro angefangene halbe Stunde und pro Tag 1,00 €).

P wie Probleme:

Kommen Sie und fragen Sie nach – nur miteinander lässt sich alles klären.

R wie Räume - hier finden Sie uns:

… im Hortgebäude neben der Oberschule, auf der Hortwiese, dem Bolzplatz und dem Schulhof der Oberschule. Die ersten Klassen werden nachmittags in den Räumen der Grundschule betreut.

S wie Schmuck und Schmutz:

Schmuck: Schmuck darf im Sportunterricht generell nicht getragen werden. Da sich Bewegungsaktivitäten der Kinder in der Regel über den gesamten Tag verteilen, wird das Schmucktragen in der Hausordnung verboten. Dies betrifft sowohl Ohrringe (auch Stecker) als auch Ketten und Armreifen.

Schmutz: In den Gruppenzimmern besteht für alle Benutzer eine Hausschuhzone.

T wie Telefonnummern:

…sollten stets aktuell sein. Unsere Telefonnummer: 034296 – 43994. Die Kinder benötigen für den Hortalltag auch kein Handy – für Notfälle steht immer das Telefon zur Verfügung.

U wie (Smartwatch)-Uhren:

Bei Smartwatches bitte den Schulmodus bis 10 Minuten vor der regelmäßigen Heimgehzeit einstellen.

V wie Verpflegung:

Unser Essenanbieter ist die GFB Catering GmbH, mit der ein gesonderter Vertrag geschlossen wird. Für die Bestellung und Abmeldung sind die Eltern verantwortlich. Die Essenzeit der Gruppe richtet sich ab 11:20 Uhr nach dem jeweiligen Stundenplan. Für die verabreichten Getränke ist einmalig pro Schuljahr ein Getränkegeld von 20,00 € verbindlich zu zahlen. Es stehen immer Tee und Mineralwasser bereit

W wie Wege und Versicherung:

Auf dem Weg zum und vom Hort sind die Kinder gesetzlich unfallversichert. Etwaige Unfälle sind sofort der Leiterin anzuzeigen. Die Kinder der 1. und 2. Klassen werden auf dem Weg zwischen Hort und Grundschule begleitet. Dies betrifft aber nur den Pflichtunterricht. Bitte teilen Sie der Horterzieherin schriftlich mit, wann das Kind nach Hause oder zu einer Arbeitsgemeinschaft geht. Alle Hortkinder unterliegen im Hort und bei allen Hortveranstaltungen der Aufsicht der Erzieher. Im Rahmen der Aufsichtspflicht ist jedoch ein dem Alter angemessener Freiraum zu gewähren. Die Hausordnung der Grundschule gilt auch für uns – die vergessenen Sachen in den Klassenzimmern können am Nachmittag nicht geholt werden.

Z wie Zufriedenheit:                                    

Das wünschen wir uns für unsere gemeinsame Arbeit!

Mit der Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag bekunden die Sorgeberechtigten, dass sie die Hausordnung des Hortes in Ihrer jeweils gültigen Fassung anerkennen.

 

 

 

Liebe Eltern,

die Unfallkasse Sachsen als zuständiger Unfallversicherungsträger empfiehlt für Kindertagesstätten dringend ein Schmuckverbot. Dies betrifft sowohl Ohrringe (auch Stecker) als auch Ketten und Armreifen.

Schmuck darf im Sportunterricht generell nicht getragen werden. Da sich Bewegungsaktivitäten der Kinder in der Regel über den gesamten Tag verteilen, sollte das Schmucktragen in der Hausordnung verboten werden. Auf Grund dieser Empfehlung wird für alle Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Groitzsch ein einheitliches Vorgehen eingeführt.

 Der Hintergrund und die Begründung für diese strikte Regel sind mehrere, teils tödliche Unfälle in Kitas – bspw. 2011 in Halle (https://www.mz.de/lokal/halle-saale/halle-kind-stranguliert-sich-2452818).

Wir werden dieses Verbot in unsere Hausordnung aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Kinderhort