Was tun bei Erkältungssymptomen?
16.09.2020
Liebe Eltern,
die Erkältungszeit naht und wir wissen, wie schwierig die Koordination von Arbeit und Kinderbetreuung von erkälteten Kindern ist.
Das Kultusministerium hat noch einmal eine genaue Handlungsempfehlung veröffentlicht, in der sie ersehen können, wann Ihr Kind in die Schule kommen kann, und wann nicht. Wir bitten Sie, diese zu beachten und im Sinne Ihrer Kinder und vorallem im Sinne der Gesundheit der Mitschüler*Innen und auch der Lehrer*Innen zu entscheiden.
Grob gesagt gilt weiterhin: ist Ihr Kind fit und hat nur einen leichten Schnupfen, so kann es kommen. Ist Ihr Kind nicht fit oder weist eines der Corona-Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinnes) auf, so darf es die Schule nicht betreten und sollte einem Arzt vorgestellt werden. Dies haben Sie zu Beginn des Schuljahres auch unterschrieben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Grundschule Groitzsch.
Wichtige Informationen
Auch in diesem Jahr müssen wir wieder darauf hinweisen, dass nach § 34 Abs.5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Kinder, die an einer der folgenden Krankheiten erkrankt sind, die Schule erst wieder besuchen dürfen, wenn die Krankheit auskuriert ist und dies durch einen Arzt bestätigt wurde.
Dazu zählen:
- Cholera
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Diphtherie
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Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
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virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
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Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
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Keuchhusten
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ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
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Masern
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Meningokokken-Infektion
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Mumps
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Paratyphus
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Pest
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Poliomyelitis
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Röteln
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Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
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Shigellose
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Skabies (Krätze)
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Typhus abdominalis
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Virushepatitis A oder E
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Windpocken
Weiterhin besteht neben den o.g. Erkrankungen eine gesetzliche Meldepflicht auch bei Lausbefall und einer SARS-CoViD-2-Erkrankung.
Vielen Dank!
Ferientermine 2023/2024
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Osterferien 2024 |
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Sommerferien 2024 |
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