Anmeldung ukrainischer Kinder
21.02.2022
aktualisiert 08.09.2022
Liebe Unterstützer_innen und Helfer_innen,
falls Sie ein ukrainisches Kind im schulpflichtigen Alter (Klassen 2 bis 4) beherbergen, so können Sie bei der Schulanmeldung wie folgt helfen:
1) Aufrufen des Onlineportals zur Anmeldung ukrainischer Schulkinder.
2) Ausfüllen eines online-Datenblattes.
3) Folgende Dokumente sind mhochzuladen:
- Ausweisdokument des Kindes
- Meldebescheinigung der Stadt
- Registrierungsbescheid der Ausländerbehörde
- Nachweis Masernimpfschutz (Infos zum Masernschutz auf Ukrainisch hier)
4) Nach Absenden der online-Anmeldung erhalten Sie eine Information des LaSuB über die Verteilung der Kinder an die Stützpunktschulen des
Landkreises.
Kinder ohne Deutschkenntnisse werden eine Vorbereitungsklasse Ukrainisch besuchen.
Kinder mit Deutschkenntnissen können auch an den Regelschulen aufgenommen werden.
5) Kontaktaufnahme mit der zugeteilten Stützpunktschule vornehmen.
Aktuell gibt es im Landkreis Leipzig folgende Grundschulen mit ukrainischen Vorbereitungsklassen:
-Grundschule Pegau
-Grundschule Lobstädt
-Grundschule "Kinder dieser Welt" Borna
-Grundschule Kitzscher
-Grundschule Rötha
-Grundschule Espenhain
-Grundschule Markkleeberg-Ost
-Paul-Guenther-Schule Geithain
-Grundschule Kohren-Salis
-Dr.-Margarete-Blank-Grundschule Borsdorf
-Grundschule "An der Sternwarte" Wurzen
-Grundschule Großbothen
NEU: Kinder, welche regulär im Schuljahr 2023/24 in Klassenstufe 1 eingeschult werden, melden sich bitte direkt an der Grundschule Groitzsch an, nicht über das Onlineportal.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zu den Anmeldetagen am 13.09. und 14.09.2022 auf der Homepage.
Einen Elternbrief des SMK auf Ukrainisch finden Sie hier.
Einen Erstkontakt-Flyer in mehreren Sprachen finden Sie hier.
Weitere Informationen für geflüchtete ukrainische Menschen erhalten Sie hier.
Informationen des Landkreis Leipzig für geflüchtete Ukrainier_innen finden Sie unter folgendem Link: Link - Landkreis Leipzig.
Einlasszeiten
07.09.2021
Liebe Kinder und Eltern,
bitte beachtet, dass der morgendliche Einlass in das Schulgebäude erst um 7:25 Uhr (beachte das Vorklingeln der Schulglocke) ist. Vorher darf das Schulhaus aus versicherungstechnischen Gründen noch nicht betreten werden. Ausnahmen werden nur bei schlechtem Wetter gemacht.
Wenn ihr schon früh morgens zur Schule kommen müsst, so wartet bitte vor der Eingangstür oder besucht den Frühhort, sofern ihr angemeldet seid.
Danke!
Euer Team der GS Groitzsch.
Was tun bei Erkältungssymptomen?
16.09.2020
Liebe Eltern,
die Erkältungszeit naht und wir wissen, wie schwierig die Koordination von Arbeit und Kinderbetreuung von erkälteten Kindern ist.
Das Kultusministerium hat noch einmal eine genaue Handlungsempfehlung veröffentlicht, in der sie ersehen können, wann Ihr Kind in die Schule kommen kann, und wann nicht. Wir bitten Sie, diese zu beachten und im Sinne Ihrer Kinder und vorallem im Sinne der Gesundheit der Mitschüler*Innen und auch der Lehrer*Innen zu entscheiden.
Grob gesagt gilt weiterhin: ist Ihr Kind fit und hat nur einen leichten Schnupfen, so kann es kommen. Ist Ihr Kind nicht fit oder weist eines der Corona-Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinnes) auf, so darf es die Schule nicht betreten und sollte einem Arzt vorgestellt werden. Dies haben Sie zu Beginn des Schuljahres auch unterschrieben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Grundschule Groitzsch.
Wichtige Informationen
Auch in diesem Jahr müssen wir wieder darauf hinweisen, dass nach § 34 Abs.5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Kinder, die an einer der folgenden Krankheiten erkrankt sind, die Schule erst wieder besuchen dürfen, wenn die Krankheit auskuriert ist und dies durch einen Arzt bestätigt wurde.
Dazu zählen:
- Cholera
-
Diphtherie
-
Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
-
virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
-
Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
-
Keuchhusten
-
ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
-
Masern
-
Meningokokken-Infektion
-
Mumps
-
Paratyphus
-
Pest
-
Poliomyelitis
-
Röteln
-
Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
-
Shigellose
-
Skabies (Krätze)
-
Typhus abdominalis
-
Virushepatitis A oder E
-
Windpocken
Weiterhin besteht neben den o.g. Erkrankungen eine gesetzliche Meldepflicht auch bei Lausbefall und einer SARS-CoViD-2-Erkrankung.
Vielen Dank!
Ferientermine 2022/2023
Winterferien 2023 |
11.02.2023 - 26.02.2023 |
Osterferien 2023 |
07.04.2023 - 16.04.2023 |
Pfingsten 2023 |
27.05.2023 - 29.05.2023 |
Christi Himmelfahrt 2023 |
18.05.2023 - 21.05.2023 |
Sommerferien 2023 |
08.07.2023 - 20.08.2023 |